AGB / Lieferbedingungen
Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeiten der Firma MalerART GmbH
(Form 01.06.2009)
1. Die Firma MalerART GmbH führt Arbeiten aus, wenn dem Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung zugrunde liegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MalerART auf bauseitig durchgeführte Änderungen und Anstrich des Hauses, welche die Auftragsarbeiten beeinflussen, hinzuweisen.
2. Für die Ausführung der Arbeiten gilt die VOB/B. Der Auftraggeber sichert zu, dass ihm die Vorschriften der VOB/B bekannt sind und er über den Text der VOB/B verfügt. Er verzichtet ausdrücklich auf die angebotene gesonderte Textvorlage der VOB/B. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit den Text der VOB/B bei der Firma MalerART anzufordern.
3. Die Auftragsarbeiten (bis EUR 15.000,00) werden erst aufgenommen, wenn die Vergütung gezahlt oder die Finanzierung sichergestellt ist.
4. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 15.000,00 werden zum Montagebeginn 90% (oder gemäß separater Vereinbarung) der Auftragssumme fällig - auch hier muss die Restfinanzierung sichergestellt sein.
5. Für die Durchführung der Auftragsarbeiten verpflichtet sich der Bauherr, das Haus zugänglich zu machen, Beleuchtung, Wasser, Heizung, Strom usw. bereit zu stellen und nach der Ausführung der Arbeiten, wenn erforderlich, die Reinigung zu seinen Lasten vorzunehmen. Die sich im bzw. unterhalb des Arbeitsbereichs befindlichen Gegenstände, Möbel und verbaute Materialien werden bauseitig entfernt bzw. fachgerecht abgedeckt. Behinderungen in der Benutzung oder im Bewohnen des Hauses werden möglichst vermieden, müssen aber von dem Auftraggeber hingenommen werden, soweit sie durch die Arbeitsausführung geboten sind. Sie führen nicht zu Ersatzansprüchen. Der Auftraggeber hat vielmehr dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert ausgeführt werden können. Bauseitige Behinderungen führen auch ohne ausdrückliche Anzeige der Firma MalerART zu einer Verlängerung der Ausführungszeit.
6. Berechnung der Arbeitszeit
Für die Entsendung von Fachpersonal berechnet die Firma MalerART GmbH pro Person und Stunde EUR 54,50 zzgl. MwSt. . Der genannte Stundensatz beinhaltet alle Zuschläge einschließlich Spesen. Die Reisestunden zählen als Arbeitszeit. Erforderliche Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder Einholen von behördlichen Genehmigungen sind gesondert zu vergüten.
7. Termine
Die Arbeitstermine sind in beiderseitigem Einvernehmen abzustimmen. Kurzfristige, betrieblich bedingte Terminverschiebungen sind vorbehalten.
8. Abnahme
Sofern eine gemeinsame Abnahme erfolgt, wird ein gemeinschaftliches, schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt. Der Kundendienstbeauftragte übergibt nach gemeinsamer Abnahme dem Auftraggeber eine Abschrift des Protokolls. Im
Übrigen treten die Abnahmewirkungen der vorrangig geltenden VOB/B ein.
9. Für den Abtransport des anfallenden Bauschutts hat der Bauherr bei Arbeitsbeginn Müllcontainer nach Bedarf auf seine Kosten bereitzustellen.
10. Sollte sich während der Ausführung des Auftrags herausstellen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, so werden wir diese nach tatsächlich geleistetem Aufwand abrechnen. Unterschiede zwischen den neu einzubauenden Materialien und den bestehenden Bauteilen sind nicht auszuschließen.

